In der Gemeinde Holtgast besteht keine Kurtaxepflicht aber trotzdem werden viele Leistungen für die Urlaubsgäste angeboten.
 
  Nach den z. Zt. geltenden Regelungen haben Sie alle 4 Jahre einen Anspruch auf einen Kuraufenthalt. Bei medizinischer Notwendigkeit kann die Kur auch schon vor Ablauf der 4-Jahresfrist gewährt werden.
 
  
 
  Die Nordsee-ServiceCard (Kurtaxe) gilt bei uns in folgenden Orten
Nordseebad Dornumersiel
Erholungsort Dornum
Küstenbadeort Neßmersiel 
 
  Nordseeheilbad Esens-Bensersiel 
Nordseeheilbad Bensersiel, Küstenbadeort Esens und Küstenbadeort Sterbur 
 
  Nordseeheilbad Neuharlingersiel 
Küstenbadeort Ostbense, Küstenbadeort Altharlingersiel, Groß Holum, Hartwart 
 
  Luftkurort Werdum 
 
  Nordseebad Carolinensiel-Harlesiel
Erholungsort Altfunnixsiel, Erholungsort Wittmund, Isums 
 
  Nordseebad Dangast 
Stadt Varel
 
   
 
  Sie können auf Wunsch bei den jeweiligen Kurverwaltungen die Kurkarten erhalten.
 
  Informationen hierüber finden Sie im Internet unter:
 
  Kurverwaltung Esens-Bensersiel + Kurverwaltung Neuharlingesiel